Verwendung von Standarddeckungsbeiträgen (SDB)
SDB-Definition
SDB für Raufutter
Gesamt-Standarddeckungsbeitrag
Klassifizierung / Betriebsklassifizierung
Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA)
Wirtschaftliche Betriebsgröße, Europäische Größeneinheit (EGE)
Zahlenformate
Verwendung von Standarddeckungsbeiträgen (SDB)
Der originäre Verwendungszweck für die SDB ist die einheitliche Klassifizierung in der
- amtlichen Statistik der Agrarstrukturerhebungen der EU,
- Buchführungsstatistik des Informationsnetzes landwirtschaftlicher Buchführungen (INLB) der EU,
- amtlichen deutschen Statistik mit Agrarstrukturerhebungen und Landwirtschaftszählungen (ASE/LZ),
- Buchführungsstatistik der Testbetriebe für den ernährungs- und agrarpolitischen Bericht der Bundesregierung (früher Agrarbericht),
- Buchführungsstatistik der Länder und der
- Auflagenbuchführung der Betriebe in Agrarinvestitionsförderprogrammen.
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SDB-Definition
Der SDB entspricht in Deutschland inhaltlich der Berechnung von direktkostenfreien Leistungen, d. h. von den Leistungen werden nur die Direktkosten abgezogen. In der allgemein üblichen Deckungsbeitragsrechnung sind die variablen Maschinenkosten, d. s. Kosten für Treib− und Schmierstoffe, Reparaturen und weiteres Verbrauchsmaterial, und überbetriebliche Dienstleistungen in den variablen Kosten enthalten. Daten zu diesen Kostenpositionen sind in KTBL-Datensammlungen, z. B. der Datensammlung Betriebsplanung Landwirtschaft enthalten.
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SDB für Raufutter
Bei den Merkmalen zur Raufutterproduktion (Ackerfutter, Grünland und Weiden) wird der Ertrag mit einem Heupreis bewertet; bei Silomais mit einem “Marktpreis” für Maissilage. Die SDB für Raufutter werden bei der Klassifizierung nur angesetzt, wenn Raufutter produziert, aber keine Raufutterfresser (Rinder, Schafe, Ziegen) gehalten werden.
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Gesamt-Standarddeckungsbeitrag
Um zum SDB des gesamten landwirtschaftlichen Betriebes zu gelangen, werden die einzelnen SDB je Flächen− und Tiereinheit auf die betrieblichen Gegebenheiten hinsichtlich Art und Umfang der Bodennutzung und Tierhaltung bezogen und dann zusammengefasst.
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Klassifizierung / Betriebsklassifizierung
Das derzeitige gemeinschaftliche Klassifizierungssystem beruht auf der Entscheidung 85/377/EWG der Kommission vom 7. Juni 1985 (veröffentlicht im ABl. L 220/85). Dieses Klassifizierungssystem wird auch als EU−Typologie bezeichnet. Ziel der Betriebsklassifizierung ist es, die Betriebe nach ihrer wirtschaftlichen Ausrichtung (Betriebsform) und Betriebsgröße zu kennzeichnen und zu gruppieren. Die Betriebsform eines landwirtschaftlichen Betriebes wird durch den Anteil einzelner Produkte und Betriebszweige am gesamten Standarddeckungsbeitrag, die Betriebsgröße entspricht dem gesamten Standarddeckungsbeitrags des Betriebes.
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Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (BWA)
Die landwirtschaftlichen Betriebe werden entsprechend dem Anteil des SDB, der sich für die einzelnen betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen am gesamten SDB des Betriebes ergibt, einer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung zugeteilt.
Die betriebswirtschaftliche Ausrichtung eines Betriebes ist ein Ausdruck für die Spezialisierungsrichtung eines Betriebes, seines Produktionsschwerpunktes. Es gibt die folgenden betriebswirtschaftlichen Ausrichtungen in der EU−Typologie zur Klassifizierung: Ackerbau−, Gartenbau−, Dauerkultur−, Futterbau−, Veredlungs−, Pflanzenbauverbund−, Viehhaltungsverbund− oder Pflanzenbau-Viehhaltungsbetriebe.
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Wirtschaftliche Betriebsgröße, Europäische Größeneinheit (EGE)
Die wirtschaftliche Betriebsgröße wird in einer gemeinschaftlichen Maßeinheit, der Europäischen Größeneinheit (EGE), angegeben. Eine EGE entspricht einem SDB von 1.200 €. Das Testbetriebsnetz erfasst Betriebe ab 8 EGE.
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Zahlenformate
In der Detailansicht werden Mengen mit 1 Nachkommastelle und Preise mit 2 Nachkommastellen angezeigt. Die Leistung wird jedoch intern mit höherer Genauigkeit berechnet, so dass das Produkt aus den angezeigten Werten für Menge und Preis geringfügig von der ausgewiesenen Leistung abweichen kann.
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